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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für private Bildungsangebote der GfM GmbH & Co. KG

(nachfolgend GfM genannt)

 

  1. Anmeldung, Teilnahme und Vertragsabschluss

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Bereich der privaten Bildungsangebote der GfM.

1.2 Die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme erfolgt schriftlich mit einer Anmeldung oder der Unterzeichnung des Teilnahmevertrags. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit seiner Unterschrift erkennt der/die Teilnehmer/in die nachstehenden Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an, sie werden Vertragsbestandteil. Der Vertrag erlangt Gültigkeit sobald der/die Teilnehmer/in ein von der GfM unterzeichnetes Vertragsexemplar erhält. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter notwendig. Der Eintritt in die Volljährigkeit hat auf den Vertrag keinen Einfluss.

1.3 Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss besondere Zugangsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem/der Teilnehmer/in erfüllt werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind von dem/der Teilnehmer/in selbst zu prüfen und sind den Veranstaltungsangeboten zu entnehmen und/oder in der jeweiligen Niederlassung der GfM zu erfragen. Die GfM berät und informiert den/die Teilnehmer/in über die Bedingungen und Anforderungen. Über Ausnahmen entscheidet die GfM oder die sonst zuständige Stelle

1.4 Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass der/die Teilnehmer/in Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, behält sich die GfM den Rücktritt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung vor. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.

 

  1. Zahlungsbedingungen

2.1 Die Lehrgangsgebühren gehen aus dem Teilnahmevertrag hervor.

2.2 Die Lehrgangsgebühren werden dem/der Teilnehmer/in in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, ist die gesamte Gebühr 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

2.3 Eine Zahlung in gleichbleibenden Beträgen (Zahlungsraten) oder zu abweichenden Fälligkeitsterminen kann vereinbart werden. Diese Vereinbarung bedarf der Schriftform.

2.4 Die Ausstellung einer Bescheinigung über die Lehrgangsteilnahme ist erst nach vollständiger Zahlung der Gebühr möglich.

2.5 Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich persönlich zur Zahlung der Lehrgangskosten. Eine Rechnungslegung an einen Dritten (z.B. Arbeitgeber) kann nach dem Einreichen einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung desselben erfolgen.

2.6 Gebühren für Lehr- und Lernmaterialien und sonstige Gebühren sind mit der Erbringung der Leistung fällig.

 

  1. Rücktritt und Kündigung

3.1 Eine Kündigung oder ein fristgerechter Rücktritt bedarf der Schriftform.

3.2 Der/Die Teilnehmer/in kann bis zu 28 Tage vor Kursbeginn kostenfrei zurücktreten. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bedingungen gemäß der Punkte 3.4 und 3.5.

3.3 Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist unter Beachtung der Punkte 1.3 und 1.4 möglich. Die Benennung muss schriftlich spätestens 7 Werktage vor Lehrgangsbeginn bei der GfM eingehen.

3.4 Eine ordentliche Kündigung ist bei Lehrgängen mit einer Laufzeit bis zu 3 Monaten nicht möglich.

3.5 Lehrgänge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten können ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der ersten 3 Monate gekündigt werden. Danach kann jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweils nächsten 3 Lehrgangsmonate gekündigt werden.

3.6 Bei rechtmäßiger Kündigung sind die Gebühren bis zum Vertragsende anteilig zu entrichten und werden sofort fällig. Überzahlte Gebühren werden von der GfM erstattet.

3.7 Die GfM kann den Vertrag jederzeit fristlos aus wichtigen Gründen kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten aus den Punkten 4.1 und 4.2 auch ohne eine vorherige schriftliche Abmahnung durch die GfM, die schuldhafte Störung des Lehrgangsablaufs sowie ein erheblicher Verzug (3 Monatsraten) bei der Zahlung der Gebühren.

3.8 Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch die GfM hat der/die Teilnehmer/in die Lehrgangsgebühren anteilig bis Ablauf der Kündigungsfristen nach den Punkten 3.4 bis 3.6 zu entrichten.

 

  1. Mitwirkungspflichten

4.1 Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die geltende Hausordnung und die Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten. Den Anweisungen der Leitung des Standortes sowie deren Beauftragten zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsbetriebs ist Folge zu leisten. Eine Störung des Lehrgangsablaufs ist zu vermeiden.

4.2 Während der gesamten Lehrgangsdauer besteht Anwesenheitspflicht. Bei Versäumnissen bzw. Fehlzeiten von mehr als 10% gilt der Lehrgang als nicht bestanden. Eine Weiterführung des Lehrganges und eine Zulassung zur Prüfung trotz erreichter maximaler Fehlzeiten sind nur in Ausnahmefällen und unter Prüfung der Wahrscheinlichkeit eines zu erwartenden erfolgreichen Lehrgangsabschlusses sowie in Rücksprache mit eventuellen Kostenträgern möglich. Ein Anspruch des/der Lehrgangsteilnehmer/in auf Rückzahlung der Lehrgangsgebühr oder kostenfreier Teilnahme an einem Folgelehrgang besteht nicht.

4.3 Die Anmeldung zu einer externen Prüfung hat der/die Teilnehmer/in selbst zu veranlassen. Die GfM unterstützt dabei.

 

  1. Haftung

5.1 Der/Die Lehrgangsteilnehmer/in ist für die Dauer des Lehrgangs einschließlich einer ggf. erforderlichen praktischen Unterweisung gemäß den gesetzlichen Regelungen unfallversichert. Dazu zählt auch der direkte Weg von oder zum Lehrgangsort.

5.2 Die GfM haftet nicht für Schäden, die der/die Teilnehmer/in bei oder durch praktische Übungen, die Teilnahme an solchen Übungen, oder durch die unsachgemäße Verwendung von Übungsmaterial entstehen. Ebenfalls haftet die GfM nicht für Schäden oder Verletzungen, die sich ein/eine Teilnehmer/in durch eigene Überschätzung, nichtsachgemäße Nutzung oder Verhalten oder Nichtbeachtung der Hinweise des GfM-Personals zuzieht. Davon unberührt ist die Haftung der GfM für die Fälle, in denen das GfM-Personal diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

5.3 Die GfM haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl selbst eingebrachter Sachen oder die Garderobe des/der Teilnehmer/in.

 

  1. Verzugskosten

6.1 Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem/der Teilnehmer/in kann nach eintretendem Zahlungsverzug ein Betrag von EUR 2,50 zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden, höchstens aber ein Gesamtbetrag von EUR 7,50, es sei denn, der/die Teilnehmer/in weist nach, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

6.2 Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 BGB erhoben.

 

  1. Datenschutz

Mit der automatischen Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie späterer Information erklärt sich der/die Lehrgangsteilnehmer/in ausdrücklich einverstanden. Die GfM verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und den Datenschutzgesetzen der Länder zu entsprechen.

 

  1. Gerichtsstand

Hat der/die Teilnehmer/in seinen/ihren Wohnsitz im Ausland, ist Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

  1. Sonstiges

9.1 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es wird in diesem Fall von beiden Vertragsparteien eine Lösung angestrebt, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmungen entspricht.

9.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen unbedingt der Schriftform.

 

Die AGBs können Sie hier herunterladen.

(geltend ab 01.01.2019)